Tarife

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Kassenpflichtige Leistungen: Spitex-Leistungen
gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2)

Akut- und Übergangspflege

Leistungart Langzeitpflege
Massnahmen der Abklärung und Beratung
a (inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag) 76.90 54.55
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 63.00 53.65
c Massnahmen der Grundpflege 52.60 47.50
d Patientenbeteiligung pro Tag 7.65 Keine

Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Der Preis unserer Leistungen ist abhängig von der gewünschten medizinischen Qualifikation der Pflegepersonen.

Personal Preis pro Stunde in CHF
Hilfskraft / Hauswirtschaft 45.00
Pflegehelferin/ -assistentin 55.00
FaGe (Fachangestellte Gesundheit) 60.00
Pflegefachfrau HF 65.00
Zuschläge Preis pro Stunde in CHF
Nachtzuschlag 22.00-06.00 Uhr 8.00
Wochenendzuschlag: Samstag und Sonntag 8.00
Feiertage 8.00
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