Tarife
Kassenpflichtige Leistungen: Spitex-Leistungen
gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2)
Akut- und Übergangspflege
Leistungart | Langzeitpflege | ||
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Massnahmen der Abklärung und Beratung | |||
a | (inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag) | 76.90 | 54.55 |
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung | 63.00 | 53.65 | |
c | Massnahmen der Grundpflege | 52.60 | 47.50 |
d | Patientenbeteiligung pro Tag | 7.65 | Keine |
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Der Preis unserer Leistungen ist abhängig von der gewünschten medizinischen Qualifikation der Pflegepersonen.
Personal | Preis pro Stunde in CHF |
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Hilfskraft / Hauswirtschaft | 45.00 |
Pflegehelferin/ -assistentin | 55.00 |
FaGe (Fachangestellte Gesundheit) | 60.00 |
Pflegefachfrau HF | 65.00 |
Zuschläge | Preis pro Stunde in CHF |
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Nachtzuschlag 22.00-06.00 Uhr | 8.00 |
Wochenendzuschlag: Samstag und Sonntag | 8.00 |
Feiertage | 8.00 |