Tarife

Kassenpflichtige Leistungen: Spitex-Leistungen
gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2)

 

<th "="" style="text-align: left;">Akut- und Übergangspflege
 LeistungartLangzeitpflege
 

Massnahmen der Abklärung und Beratung

  
a

(inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)

76.9054.55
    
b

Massnahmen der Untersuchung und Behandlung

63.0053.65

c

Massnahmen der Grundpflege

52.60

47.50

d

Patientenbeteiligung pro Tag

7.65

Keine

Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.

Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.

Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung).

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Der Preis unserer Leistungen ist abhängig von der gewünschten medizinischen Qualifikation der Pflegepersonen.

 

Personal

Preis pro Stunde in CHF

Hilfskraft / Hauswirtschaft

45.00

Pflegehelferin/ -assistentin

55.00

FaGe (Fachangestellte Gesundheit)

60.00

Pflegefachfrau HF

65.00

 


Zuschläge

Preis pro Stunde in CHF

Nachtzuschlag 22.00-06.00 Uhr

8.00

Wochenendzuschlag: Samstag und Sonntag

8.00

Feiertage

8.00

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung, sie werden jedoch oft von der Zusatzversicherung gedeckt. Dies klären wir gerne für Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab.